Neue Corona-Verordnung - FFP2-Maskenpflicht ab 1. Oktober 2022

29.09.2022

Ab dem 01. Oktober 2022 besteht wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Zahnarztpraxen und Arztpraxen. 

Auf der Grundlage des von der Bundesregierung geänderten Infektionsschutzgesetzes hat das Land Baden-Württemberg seine Corona-Verordnung angepasst.

Ausnahmen von der Maskenpflicht:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
  • Bei FFP2-Maskenpflicht dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre auch eine medizinische Maske tragen.
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
  • Für gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
  • Sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

Wir bitten daher alle unsere lieben Patientinnen und Patienten und deren Begleitpersonen, an den entsprechenden Maskenschutz zu denken.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Euer Team 🍄&🍄